Baustoffhandel

Der Handel mit Baustoffen ist mit komplizierten Rechtsfragen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die Haftung. Dies betrifft den Hersteller ebenso, wie den Importeur, den Zwischenhändler, den Veredler und nicht zuletzt den Bauunternehmer, den Architekt und Handwerker. Wir beraten und vertreten alle am Handel beteiligten Parteien, auch mit internationalem Bezug.

 

Wir bieten unter anderem an:

  • Entwurf und Typisierung Ihrer Verträge über Herstellung, Lieferung und Montage von
  • Baustoffen und Bauteilen
  • Beratung zum Eigentumsvorbehalt, des Erfüllungsortes u.v.m.
  • Klärung der Haftungsfrage bei Materialfehlern, Lieferungsverzögerungen und Folgeschäden
  • Verfolgung der Rechte des Käufers bei Mängeln gelieferter und eingebauter Stoffe
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Beweissicherung
  • Vertretung bei Streitverkündungen