Insolvenzrecht

Im Jahr 2010 wurden bundesweit  168 458 Insolvenzen von Unternehmern und Verbrauchern angemeldet. Die Gründe hierfür liegen überwiegend in einer gescheiterten Selbständigkeit oder in Arbeitslosigkeit. Das Insolvenzverfahren dient dem gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern. Wir beraten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bei Überschuldung und im gerichtlichen Insolvenzverfahren.

 

Wir bieten unter anderem an:

  • Allgemeine Schuldnerberatung
  • Erstellung von Sanierungs- und Haushaltsplänen
  • Durchführung des zivilen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Führung von Vergleichsvereinbarungen
  • Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
  • Vertretung bei Unstimmigkeiten mit dem Insolvenzverwalter oder dem Gericht
  • Beratung des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen der Arbeitnehmer
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern bei Insolvenz des Vertragspartners