Wohnungseigentumsrecht

Unter Wohnungseigentum versteht man rechtlich einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Verbindung mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder einem sonstigen in sich abgeschlossenen Gebäudeteil. Diese Konstellation birgt komplizierte regelungsbedürftige Inhalte, die es zum Beispiel in Form der Gemeinschaftsordnung  zu klären gilt. Wir beraten und vertreten Eigentümer und  Verwalter.

 

Wir bieten unter anderem an:

  • Hilfe beim Erwerb und der Begründung von Wohnungseigentum
  • Anfertigung von Teilungserklärungen
  • Einholung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Regelung der Gemeinschaftsordnung und der Sondernutzungsrechte
  • Überprüfung und Erstellung von Verwalterverträgen
  • Beratung zur Eigentümerversammlung, deren Beschlüsse und Protokolle
  • Beitreibung von Wohngeldern
  • Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger
  • Hilfestellung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten