Architektenrecht

Der Architekt/Ingenieur haftet immer! Diesen Grundsatz kennt jeder planende und bauleitende Architekt und Ingenieur. Wir überprüfen wer tatsächlich die Haftung trägt und nehmen Regress bei den mitverantwortlichen Baubeteiligten. Selbstverständlich beraten wir Architekten und Ingenieure in allen Rechtsfragen und klären die Übernahme der Kosten durch

Ihre Berufshaftpflichtversicherung.

 

Wir bieten unter anderem an:

  • Vertragsgestaltung und Honorarvereinbarung nach HOAI
  • Entwurf und Überprüfung Ihrer Verträge und AGB
  • Geltendmachung Ihres Honorars
  • Klärung von Haftungsfragen
  • Abrechnung über Berufshaftpflichtversicherung
  • Mangelfeststellung und Beweissicherungsverfahren
  • Baubesichtigung und Fallaufnahme vor Ort
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Geltendmachung von Regressforderungen gegen andere Baubeteiligte